Aktuelles und Stellenangebote
Wir halten Sie auf dem Laufenden ...aktuelles
06.06.2008
Was die Versprechen der Möbelhäuser wirklich wert sind
http://www.mdr.de/umschau/3843735.html
Tiefstpreis-Garantie
Was die Versprechen der Möbelhäuser wirklich wert sind
Angebote von Möbelhäusern sind offenbar nicht immer so attraktiv wie sie auf den ersten Blick erscheinen.
Die großen Möbelhäuser überbieten sich in diesen Tagen mit Angeboten und Sonderaktionen. Zur Krönung bieten viele auch eine so genannte Tiefpreisgarantie an. Damit soll den Kunden suggeriert werden, dass sie alles zum besten Preis bekommen. Und sollte das gleiche Produkt woanders doch einmal günstiger sein, gibt es das Geld zurück. Mit solchen Versprechungen, soll die Kundschaft zum sorglosen Einkauf animiert werden. Doch stehen die Möbelhäuser tatsächlich zur Garantie des tiefsten Preises? Das hat die Umschau mit Möbelkäufern und versteckter Kamera im Sendegebiet überprüft.
Fall 1
Unsere erste Testerin hat sich bei einem großen Möbelhaus für 339 Euro ein Sideboard gekauft - mit Tiefpreisgarantie natürlich. Doch nur wenige Kilometer weiter entdecken unsere Preisdetektive das gleiche Stück für nur 269 Euro. Ein klarer Fall: Die Frau möchte die Garantie in Anspruch nehmen und die 70 Euro Preisdifferenz erstattet bekommen. Doch der Verkäufer weigert sich.
Fall 2
Garantierter Tiefpreis und obendrein 45 Prozent Rabatt - billiger kann es nicht mehr gehen. Das jedenfalls dachten sich unsere nächsten Tester, ein Ehepaar, beim Kauf einer Küche. Die sollte es bei einer großen Kette für 8.758 Euro geben. Doch das ist keineswegs günstig, wie wir nach unseren Anfragen bei Einzelhändlern in der Region feststellen müssen. Das günstigste Angebot liegt bei 6.500 Euro - inklusive Mehrwertsteuer und Montage. Bei einem Preisunterschied von stattlichen 2.000 Euro kann von Tiefpreis keine Rede mehr sein. Wohl aber von der Garantie, nach der das Ehepaar nun die Differenz von ihrem Möbelhaus erstattet bekommen möchte. Dort misstraut man dem günstigen Angebot, faxt es zur Prüfung an die Geschäftsleitung - und hüllt sich in Schweigen. Bis heute wartet das Ehepaar auf eine Entscheidung.
Fall 3
Unsere dritte Testerin hat bei einem Möbelhaus in Jena für 4.476 Euro ein neues Schlafzimmer bestellt, das noch vor Weihnachten geliefert und auch dann erst bezahlt werden soll. Doch der Preisvergleich erweist sich kompliziert. Zwar gibt es das gleiche Schlafzimmer auch bei anderen Anbietern, doch hat es überall einen anderen Namen. Mal heißt es Malta, mal Mendosa, mal Aachensee. Da kann man schnell den Überblick verlieren. Schließlich finden wir das gleiche Schlafzimmer zu einem erheblich günstigeren Preis. Bei einem kleineren Möbelhändler in Ilmenau kostet es 1.400 Euro weniger. Doch die Tiefpreisgarantie kann die Käuferin nicht mehr geltend machen. Obwohl die Ware noch nicht geliefert und bezahlt worden ist, hat sie den Kaufvertrag mit der Bestellung schon vor Monaten abgeschlossen. Die Garantie gilt aber nur 14 Tage nach dem Kauf. Garantiert.
Fall 4
Testkundin Nummer vier ist die einzige, die sich im Garantie-Glück wiegen kann. Die Lederstühle, die sie vor kurzem bei einer großen Möbelkette gekauft hat, entdeckte sie nach dem Kauf bei einem Internet-Anbieter, bei dem sie 192 Euro weniger kosteten. Weil der Händler nicht nur im Internet, sondern real existierte und die Frist von 14 Tagen noch nicht verstrichen war, bekam sie die Preisdifferenz tatsächlich erstattet.
zuletzt aktualisiert: 05. Dezember 2006 | 18:29








