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05.11.2009
Steuerbonus bei Küchenmodernisierungen
Mit Wirkung zum 01. Januar 2006 hat der Gesetzgeber die steuerliche Förderrung von Handwerkerleistungen in Privathaushalten deutlich verbessert.
Gefördert wird nunmehr auch:
- Die Modernisierung oder der Austausch der Einbauküche
- Die Wartung und Reparatur von Gegenständen im Haushalt des Steuerpflichtigen (Waschmaschine, Trockner, Herd, Fernseher, PC)
- Umzugskosten
Dabei werden nur der Anteil des Arbeitslohns und etwaige Fahrkosten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer bis max. € 600,00 steuerlich berücksichtigt. Der Abzugsbetrag berechnet sich aus 20 % dieser Aufwendung und wird dann direkt mit der persönlichen Einkommenssteuer verrechnet.
Wichtige Vorraussetzungen:
- In der Rechnung müssen die Positionen Arbeitslohn, Fahrtkosten und der darauf entfallende Steuerbetrag gesondert gewiesen werden.
- Die Rechnung muss durch Zahlung auf das Konto des Handwerkers beglichen worden sein (keine Barzahlung)
Zeppelinstr. 4
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Telefon: 02831-2213
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